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   LSG Bayern, 29.09.2009 - L 5 R 715/08   

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https://dejure.org/2009,17583
LSG Bayern, 29.09.2009 - L 5 R 715/08 (https://dejure.org/2009,17583)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.09.2009 - L 5 R 715/08 (https://dejure.org/2009,17583)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. September 2009 - L 5 R 715/08 (https://dejure.org/2009,17583)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht - Student eines Promotionsstudiengangs - kein Studentenprivileg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen gegen Arbeitgeber wegen Nichtabführung derselben bei sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit eines Arbeitnehmers; Bestehen eines "Studentenprivilegs" bei einem Promotionsstudium

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht von Studenten eines Promotionsstudiengangs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91

    Werkstudenten - Versicherungsfreiheit - Abschluß - Erweiterungsstudium

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2009 - L 5 R 715/08
    Anders als die frühere Rechtslage knüpft der Tatbestand der Versicherungsfreiheit nicht mehr daran an, ob Personen zu oder während einer wissenschaftlichen Ausbildung beschäftigt sind (vgl. die Übersicht zur Gesetzesentwicklung im Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 1992, 12 RK 31/91, Rz. 17 f. - zitiert nach juris).

    Der Besuch der Hochschule allein zu allgemeiner Fort- oder Weiterbildung genügt nicht (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 1992, 12 RK 31/91, Rz. 23 - zitiert nach juris).

    Ob darüber hinaus die von der Rechtsprechung zur Anwendung des Tatbestandes der Versicherungsfreiheit geforderte weitere Voraussetzung vorlag, dass ein Studium Zeit und Arbeitskraft ganz oder überwiegend in Anspruch nimmt und der Betroffene auch seinem Erscheinungsbild nach Student ist (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. September 1992, 12 RK 31/91, Rz. 16 - zitiert nach juris), war daher für den Beigeladenen zu 1) nicht mehr zu prüfen.

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2009 - L 5 R 715/08
    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) setzt die Verwirkung einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen neben dem Zeitablauf ein Verwirkungsverhalten des Versicherungsträgers voraus (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Juli 2004, B 12 KR 7/04 R, Rz. 46 - zitiert nach juris).

    Sie haben nicht den Zweck, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen oder zu entlasten (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Juli 2004, B 12 KR 7/04 R, Rz. 47 - zitiert nach juris).

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2009 - L 5 R 715/08
    Eine materielle Bindungswirkung kann sich nur insoweit ergeben, als eine Versicherungspflicht und die Beitragshöhe personenbezogen und für einen bestimmten Zeitraum durch einen gesonderten Verwaltungsakt festgestellt worden ist (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Juli 2003, B 12 AL 1/02 R, Rz. 27 - zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 22.02.2001 - L 4 KR 39/99

    Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2009 - L 5 R 715/08
    Dieser Kreis sollte nicht durch hohe Sozialversicherungsbeiträge belastet werden (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Februar 2001, L 4 KR 39/99, Rz. 21 - zitiert nach juris).
  • BSG, 23.03.1993 - 12 RK 45/92

    Abgeschlossenes Studium - Doktorand - Krankenversicherungspflicht - Studenten

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2009 - L 5 R 715/08
    Im Übrigen fällt nach der Rechtsprechung ein Doktorand auch nicht unter den Begriff des "Studenten" nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. März 1993, 12 RK 45/92 und Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 26. November 1997, L 4 KR 83/97).
  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 84/03

    Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2009 - L 5 R 715/08
    Auch ist hier nicht zu klären, ob die Promotion als Teil der Berufsausbildung zu verstehen ist (vgl. zu § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a Einkommensteuergesetz, Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Februar 2004, VIII R 84/03).
  • LSG Niedersachsen, 26.11.1997 - L 4 KR 83/97
    Auszug aus LSG Bayern, 29.09.2009 - L 5 R 715/08
    Im Übrigen fällt nach der Rechtsprechung ein Doktorand auch nicht unter den Begriff des "Studenten" nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. März 1993, 12 RK 45/92 und Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 26. November 1997, L 4 KR 83/97).
  • LSG Hamburg, 29.03.2011 - L 3 R 182/06
    Ein ordnungsgemäßes Studium setzt ein geregeltes Hochschul- oder Fachschulstudium voraus, welches konkret auf einen für den späteren Beruf qualifizierenden Abschluss gerichtet ist (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. September 2009 - L 5 R 715/08 -, m.w.N., juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1004/10
    Auch den Prüfberichten kommt keine andere Bedeutung zu (BSG, Urt. v. 14.7.2004, - B 12 KR 7/04 R - auch Bayerisches LSG, Urt. v. 29.9.2009, - L 5 R 715/08 - LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 6.7.2007, - L 3 AL 64/06 -, m. w. N. zur Rspr. der LSGe).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 - L 5 KR 6116/09
    Auch den Prüfberichten kommt keine andere Bedeutung zu (BSG, Urt. v. 14.7.2004, - B 12 KR 7/04 R - auch Bayerisches LSG, Urt. v. 29.9.2009, - L 5 R 715/08 - LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 6.7.2007, - L 3 AL 64/06 -, m. w. N. zur Rspr. der LSGe).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - L 5 R 1736/09
    Zudem gilt generell, dass eine Promotion als solche keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt, sondern den Abschluss eines berufsqualifizierenden Studiums gerade voraussetzt und damit stets als Weiterbildung einzustufen ist (zur Abgrenzung von Promotionsstudiengängen zu ordentlichen Studiengängen im Hinblick auf die Versicherungspflicht vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 29.09.2009 - L 5 R 715/08 - in Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 213/09
    Für die hier vertretene Auffassung spricht auch das Urteil des Bayrischen LSG zur Anwendung von § 230 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) vom 29. September 2009 - L 5 R 715/08 -.
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